Schüler*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
In der Regel ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit notwendig. (Die Führung eines Familienhaushaltes, Dienstzeiten bei der Bundeswehr und Zivildienst gelten als Berufstätigkeit; auch vom Arbeitsamt bescheinigte Arbeitslosigkeit kann angerechnet werden)
Nachweis über eine aktuelle Berufstätigkeit.
In den letzten drei Semestern kannst du eine Förderung nach BAföG erhalten. Das BAföG ist elternunabhängig und braucht nicht zurückgezahlt werden.