Hinweise: Studienbeginn ist jährlich nach den Schulsommerferien in NRW.
Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr
Finanzielle Unterstützung durch elternunabhängiges BAföG ist möglich, d. h. die BAföG-Zahlung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.